Was beinhaltet der Begriff des Influencer Marketings?
Hier ein Bild, da ein Reel – strahlendes Lächeln und im Hintergrund der indische Ozean. Das ist das übliche Bild, das im Kopf entsteht, wenn man an Influencer denkt.
Der Definition nach ist Influencer-Marketing „die Planung, Steuerung und Kontrolle des gezielten Einsatzes von Social-Media-Meinungsführern und Multiplikatoren, um durch deren Empfehlungen die Wertigkeit von Markenbotschaften zu steigern und das Kaufverhalten der Zielgruppe positiv zu beeinflussen.“
Was hier komplex klingt, ist eigentlich ganz einfach: Influencer sind Menschen, die in regelmäßigen Abständen zu einem bestimmten Thema Inhalte veröffentlicht. Egal, ob auf einem eigenen Blog, bei Instagram, Pinterest oder auf sonstigen Plattformen. Influencer sind Meinungsführer. Sie haben Expertise auf einem bestimmten Gebiet und haben daher naturgemäß eine spitze Zielgruppe. Grundlage für ihre exponierte Stellung in der Community ist das Vertrauen der Zielgruppe in die Wertigkeit und Glaubwürdigkeit des Influencers.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Influencer sind vielfältig
Die Konzeptschmiede arbeitet gemeinsam mit HamelnR seit Jahren erfolgreich mit lokalen und regionalen Influencern zusammen, um Kunden und Unternehmen Zugang zu verschiedensten werberelevanten Zielgruppen zu ermöglichen. So gelingt es, Produkte und Dienstleistungen gezielt einer bestimmten Käuferschaft zu präsentieren. Kunden der Konzeptschmiede können auf die Erfahrung unserer Experten und das verlässliche Netzwerk vertrauen, wenn es darum geht, gezielt bei Instagram zu werben. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an.
Influencer im rechtsfreien Raum?
Die Zahl der werblichen Posts, in denen Influencer für ein Produkt werben, in dem sie es anziehen, testen, bewerten oder in die Kamera halten, wächst rasant. Wie im klassischen Anzeigenbereich, in dem werbliche Inhalte klar von redaktionellen Beiträgen abgegrenzt werden müssen, gibt es mittlerweile klare Regeln für die Kennzeichnung bezahlter Inhalte in den sozialen Medien. Sowohl bei Facebook als auch bei Instagram und Youtube gibt es Optionen, einen Inhalt klar als werblich zu markieren. Nachdem sich bereits der Bundesgerichtshof in drei wegweisenden Urteilen zum Thema eingelassen hat, ist nun auch seitens der Politik der Versuch einer Regulierung unternommen worden.
Seit Ende Mai 2022 gibt es das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG)“. Klingt sperrig, ist es auch. Das Gesetz versucht klare Regeln zu schaffen, wirft aber neue Fragen auf. Wichtig wird es sein, die Urteile des BGH abzuwarten, die das Gesetz nach sich ziehen wird. Klar ist aber, dass sich die Influencer, die mit der Konzeptschmiede zusammenarbeiten, an sämtliche geltenden Regularien halten, um mögliche rechtliche Schwierigkeiten von Kunden und sich selbst zu verhindern.
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